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ArbG Dortmund, 29.06.2016 - 10 Ca 1340/16 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen in der Privatwirtschaft; Eingruppierung eines Arbeitnehmers in der Brot- und Backwarenindustrie; Ausübung einer Tätigkeit im Bereich nach dem Backprozess (hier: insbesondere der Verpackung)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 29.06.2016 - 10 Ca 1340/16
- LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 1139/16
- BAG, 31.01.2018 - 4 AZR 107/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92
Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt
Auszug aus ArbG Dortmund, 29.06.2016 - 10 Ca 1340/16
Eingruppierungsfeststellungsklagen sind vielmehr auch in der Privatwirtschaft zulässig (BAG, Urteil vom 23.09.1992, 4 AZR 30/92).
- LAG Hamm, 25.01.2017 - 3 Sa 1139/16 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.06.2016 - 10 Ca 1340/16 - teilweise abgeändert.